27.06.2024 · Nachricht · Honorarrecht
Honorartrouble mit Verbrauchern: Drei Honorarfallen mit sorgfältiger Beratung aus dem Weg gehen
| Wenn Sie mit „Verbrauchern“ Vertragsbeziehungen eingehen, sollten Sie sich unbedingt mit den §§ 312b, 312c BGB und § 7 Abs. 2 HOAI auseinandersetzen. Sonst droht Ihnen der Verlust von Honoraransprüchen, im Zweifel Ihres gesamten Honorars. Das lehren drei neue Entscheidungen, die allesamt gegen den Planer ausgefallen sind. Die Stichworte lauten Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB), Vertrag nicht im Büro geschlossen (§ 312b BGB) und „Keine Belehrung nach § 7 Abs. 2 HOAI“. Wie Sie diese Honorarfallen umgehen, lesen Sie im PBP-Beitrag auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 49910652 . |
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