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  • 03.03.2020 · Nachricht · Honorarrecht

    Keine Bauhandwerkersicherungshypothek ohne Wertsteigerung

    | „Planungen des Architekten, die zur Baugenehmigung geführt haben, haben den Architekten zwar gewissermaßen geistig entreichert; diese Entreicherung hat sich aber nicht spiegelgleich als Wertsteigerung auf dem Grundstück niedergeschlagen“. Mit dieser Begründung hat das OLG Celle einem Architekten versagt, für Leistungen bis zur Lph 4 eine Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB eintragen zu lassen. |