· Nachricht · Honorarrecht
Lph 4 schließt Lph 1 bis 3 ein
| Erhält ein Architekt den Auftrag, die „Genehmigungsplanung“ (ohne Übergabe einer Entwurfs- und Vorplanung) zu erstellen, kann er auch die Lph 1 bis 3 abrechnen. Das hat das LG München entschieden. |
Nach Auffassung der Münchner Richter sind diese Vorleistungen erforderlich, um eine Genehmigungsplanung zu erstellen. Etwas anderes kann gelten, wenn die Lph 1 bis 3 bereits ausreichend von einem anderen Architekten bearbeitet wurden und der neue Architekt auf dessen Grundlage mit der Lph 4 beauftragt wird (LG München I, Urteil vom 31.01.2017, Az. 5 O 21198/15, Abruf-Nr. 191984).
Quelle: Ausgabe 03 / 2017 | Seite 1 | ID 44535159