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  • 19.03.2024 · Nachricht · Honorarrecht

    Neues vom BGH zur Bauhandwerkersicherung: Sie können sie auch noch bei Ihrer Kündigung verlangen

    | Die vorzeitige Beendigung eines Planungsvertrags lässt das Sicherungsbedürfnis des Unternehmers nicht entfallen, weil dessen Anspruch auf die vereinbarte und nicht gezahlte Vergütung weiterhin der Sicherheit bedarf. Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag gekündigt haben, weil Ihr Auftraggeber Ihrem berechtigten Verlangen nach Stellung einer Bauhandwerkersicherung nicht nachgekommen ist. Mit dieser Entscheidung hat der BGH das Honorarsicherungsinstrument des § 650f BGB weiter gestärkt. |