24.10.2017 · Nachricht · Honorarrecht
Nutzung der Planung zur Kalkulation macht noch keinen Vertrag
| Eine honorarpflichtige Architektenleistung liegt nicht bereits deshalb vor, weil ein Investor Planungen nutzt, um damit Kosten für die angedachte Baumaßnahme zu kalkulieren. Diese Auffassung vertritt das OLG Koblenz. |
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