· Fachbeitrag · Honorarrecht
Pauschalhonorar: Nur mit eindeutigen Vereinbarungen vermeiden Sie Honorarverluste
| Viele Auftraggeber vereinbaren aus Vereinfachungsgründen für die Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen ein Pauschalhonorar. Hier gilt es, wachsam zu sein und auf die Formulierung der Pauschalhonorarregelung zu achten. Bei unklaren Vereinbarungen droht nämlich der Verlust des kompletten Honoraranspruchs ( PBP, 5/2014, Seite 4 ). Erfahren Sie deshalb, wie Sie Pauschalhonorarvereinbarungen so zerlegen, damit diese die Bestimmtheitskriterien erfüllen und trotzdem zu einer Gesamtpauschale zusammengefasst werden können. |
Neues zur Unwirksamkeit von Pauschalhonorarregelungen
Bislang ging man davon aus, dass Pauschalhonorarvereinbarungen nur dann
angreifbar sind, wenn die Formvorschrift „schriftlich und bei Auftragserteilung“ missachtet worden war.
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