· Fachbeitrag · Honorarrecht
Projekte am oberen Rand der Tafelwerte: Vorsorge-Überschreitungs-Klausel hilft allen
| Planen Sie Projekte, die im Bereich der Obergrenze der Honorartafelwerte der HOAI liegen, sollten Sie darauf hinarbeiten, dass in den Vertrag vorsorglich eine Klausel aufgenommen wird, die regelt, was passiert, wenn die Tafelwerte überschritten werden. Sie sparen sich und Ihrem Auftraggeber damit unnötige Diskussionen und vermeiden Honorarverluste. Empfohlen wird eine Bezugnahme auf die „Flemming-Tabellen“. |
Warum besteht Regelungsbedarf?
Eine Regelung, für den Fall zu treffen, dass die Tafelwerte der HOAI überschritten werden, ist sinnvoll weil bei Überschreitung der Honorartafelwerte das Preisrecht der HOAI mit allen Details (zum Beispiel Nebenkosten, mitverarbeitete Bausubstanz, Umbauzuschlag, Leistungsphasen) ersatzlos wegfällt. Besonders gravierend kann das bei Pauschalhonoraren wirken, die sich ohne kalkulatorische bzw. vertragliche Gliederung aus Grund- und Besonderen Leistungen zusammensetzen. Die Vertragsvorsorgeklausel könnte wie folgt lauten:
Vertragsmuster / Klausel für Überschreitung der Tafelwerte |
Ergeben sich im Zuge der Ermittlung der anrechenbaren Kosten für die vereinbarten Grundleistungen der Leistungsbilder …, ... und ... Überschreitungen der Honorartafelwerte, vereinbaren die Parteien hiermit, dass in diesen Fällen das Honorar auf Grundlage der anrechenbaren Kosten gemäß den Flemming-Tabellen in der Fassung vom … (siehe Anlage … zum Vertrag) in Verbindung mit den Bestimmungen der HOAI in der Fassung vom 10.7.2013 (in Kraft seit 17.7.2013) ermittelt wird. |
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