· Fachbeitrag · Honorarrecht
Stichtag 31. Dezember: So vermeiden Sie die Verjährung Ihrer Honoraransprüche
| Das nahende Jahresende sollten Sie zum Anlass nehmen, offene Honoraransprüche dahingehend zu prüfen, ob die Verjährung am 1. Januar 2015 droht und welche Verjährungsverhinderungsmaßnahmen angezeigt sind. Einen guten Überblick liefert ein fünfseitiges Arbeitspapier der Architektenkammer Niedersachsen. |
PRAXISHINWEIS | Den Beitrag von Rechtsanwalt Markus Prause, Justiziar der Kammer, finden Sie hier: 143416 |
Quelle: ID 43109562