· Fachbeitrag · Rechtsformwahl
Die GmbH & Co. KG: Die neue Rechtsform für Architektur- und Ingenieurbüros ab 2024
| Schon länger wird in einschlägigen Foren postuliert, dass die GmbH & Co. KG die beste Rechtsform für die planenden Berufe ist; noch vor der GmbH oder der PartGmbB. Ab 2024 gilt das noch ein Stück weit mehr. Das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)“ hat die Personenhandelsgesellschaften nämlich auch für Angehörige der freien Berufe geöffnet. Hinderlich kann jetzt nur noch das jeweilige Berufsrecht sein. In Bayern ist es schon angepasst. Und anderswo? PBP hat sich umgehört. |
Die rechtliche Ausgangslage
Die rechtliche Ausgangslage ist PBP dankenswerterweise von Rechtsanwalt Reinhard Weng, Justiziar der Architektenkammer Baden-Württemberg, erläutert worden. Er schreibt:
GmbH & Co. KG für ausschließlich freiberufliche Leistungen?
Bislang war es nicht möglich oder zumindest rechtlich umstritten, ob Angehörige freier Berufe für ausschließlich freiberufliche Leistungen nach dem Unternehmensgegenstand rechtswirksam die Gesellschaftsrechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) wählen und in das Handelsregister bei dem zuständigen Amtsgericht eintragen lassen können. Da es sich hierbei um eine Handelsgesellschaft nach dem HGB handelt.
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