· Fachbeitrag · Honorarrecht
Tragwerksplanung: Sind Schneefanggitter und Erhöhungen des Geländers Grundleistungen?
| Gehören Schneefanggitter zu den Grundleistungen der Tragwerksplanung? Und wie sieht es aus, wenn ein Treppengeländer erhöht werden muss, um aktuelle Anforderungen an die Absturzsicherheit zu erfüllen? Ist auch das eine Grundleistung? PBP liefert die Antwort. |
Standsicherheitsnachweis für Schneefanggitter
Ist der Standsicherheitsnachweis der Konstruktion und der Befestigung von Schneefangeinrichtungen (vor allem Schneefanggitter an geneigten Dächern) eine Grundleistung nach HOAI?
Die Antwort finden Sie in § 49 HOAI 2013. Danach ist das Tragwerk das statische Gesamtsystem der miteinander verbundenen, lastabtragenden Konstruktionen, die für die Standsicherheit von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Traggerüsten bei Ingenieurbauwerken maßgeblich sind. Daraus folgt, dass der Standsicherheitsnachweis für Schneefanggitter unter entsprechender Belastung im Winter davon nicht erfasst ist. Es ist keine Grund-, sondern eine Besondere Leistung, für die eine freie Leistungs- und Honorarvereinbarung zu treffen ist.
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