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  • 05.01.2021 · Nachricht · Honorarrecht

    Vereinbarte Leistung wird nicht erbracht: Honorarkürzung

    | Leistungen, die nach den Leistungsbildern der HOAI als Vertragsgegenstand vereinbart waren, müssen auch tatsächlich erbracht werden. Werden sie nicht erbracht, entfällt in der Regel auch die anteilige Vergütung. Das hat das OLG München im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt. |