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Zukunft der HOAI: Schlussantrag ist für 30.01.2019 angekündigt
| Am 07.11.2018 hat die mündliche Verhandlung im Vertragsverletzungsverfahren C-377/17 der Europäischen Kommission vor dem EuGH stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, ob die HOAI mit vorrangigem EU-Recht vereinbar ist. Am 30.01.2019 kommt der Showdown, dann wird der Generalanwalt am EuGH seine Schlussanträge erstatten. |
Wie nicht anders zu erwarten war, hat die Kommission bekräftigt, dass die HOAI eine unzulässige Beschränkung u. a. im Sinne von Art. 15 der europäischen Dienstleistungsrichtlinie beinhaltet. Es bedürfe nicht nur „zwingender Gründe des Allgemeinwohls“, um die Beschränkung zu tolerieren. Die Beschränkung durch das Preisrecht müsse auch verhältnismäßig sein. Dies sei bei der HOAI offensichtlich nicht der Fall. Die Bundesregierung hielt dagegen. Die Kommission sei beweisbelastet und habe der umfangreichen Beweisführung Deutschlands nichts Adäquates entgegengesetzt. Der Generalanwalt hat angekündigt, seine Schlussanträge am 30.01.2019 zu erstatten. Bei den Schlussanträgen handelt es sich um einen für den EuGH unverbindlichen Entscheidungsvorschlag. Die Praxis lehrt aber, dass die Richter dem Generalanwalt häufig ganz oder teilweise folgen. Es bleibt spannend.
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