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  • 10.06.2022 · Nachricht · Honorarsicherung

    Bauhandwerkersicherung: Schlüssige Darlegung reicht aus

    | Nach § 650f BGB können Sie als Unternehmer von Ihrem Auftraggeber Sicherheit für das gesamte noch nicht gezahlte Honorar verlangen. Sie können kündigen, wenn Ihr Bauherr die Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist stellt. Ihr Sicherungsverlangen ist berechtigt, wenn Sie den Anspruch schlüssig darlegen. Ob die diesbezüglichen tatsächlichen oder rechtlichen Annahmen zutreffen, ist im Sicherungsverfahren nicht zu klären. Das hat das OLG Celle klargestellt. |