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  • 22.12.2022 · Nachricht · Honorarsicherung

    BGH: Bauhandwerkersicherung ist auch für Nachtrag aktivierbar

    | Der BGH hat dem Thema „Nachtragsmanagement im Planungsbüro“ ein weiteres Ausrufezeichen hinzugefügt. Er hat nämlich entschieden, dass die Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB auch für Nachträge gilt. Die Entscheidung erging zwar zum alten § 648a BGB und betraf einen Bauunternehmer-Nachtrag. Aber sie ist auch auf Planungsverträge und den neuen § 650f BGB übertragbar. |