· Fachbeitrag · Honorarsicherung
Mischkalkulationen bei Honorarvereinbarungen sind risikoreich: So machen Sie es richtig
| Auftraggeber wollen gerne Honorarsicherheit und übersichtliche Honorarregelungen. Das wirkt sich auch auf die Vertragsanbahnung aus. Immer mehr Büros agieren mit einer Mischkalkulation, indem Honorare für HOAI-Leistungsbilder und frei vereinbare Honorare zu einem einheitlichen Honorarangebot zusammengefasst werden. Das birgt enorme Honorarrisiken, wenn die beiden Honoraranteile nicht eindeutig getrennt geregelt sind; vor allem, wenn im Projekt Änderungsplanungen erforderlich werden. Unwirtschaftliche Vertragsabwicklungen sind die Folge. Das lehrt nicht zuletzt eine Entscheidung des OLG Hamburg, aus der Sie die richtigen Konsequenzen für Ihre Honorarangebote ziehen sollten. |
Das Problem der Honorarmischkalkulation
Werden im Planungsvertrag HOAI-geregelte Honorare und frei zu vereinbarende Honorare in einer einzigen Honorarsumme zusammengefasst, fehlt im Zuge der Vertragsabwicklung eine kalkulatorisch nachvollziehbare Honorarbasis für folgende Fälle:
- 1.Die Ermittlung und Abrechnung von Honoraren bei Planungsänderungen.
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