· Fachbeitrag · Lph 8
Rechnungsprüfung: Vertragsklausel zur Zahlungsabwicklung entspannt Haftungslage
| Die Prüfung der Rechnungen ausführender Unternehmen ist zunehmend Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, oft mit schlechtem Ausgang für das Planungs- bzw. Bauleitungsbüro. Dieser Haftungssituation können Sie sich nur entziehen, indem Sie mit dem Auftraggeber regeln, wer bei der Rechnungsprüfung wofür zuständig ist. |
Der fachliche Hintergrund
Die Rechtsprechung tendiert dazu, dass sich Bauherren bei der Rechnungsprüfung fast ganz auf Planungs- bzw. Bauleitungsbüros verlassen können. Passiert ein Fehler, und ist das ausführende Unternehmen überzahlt, haften Sie als Planer oder Objektüberwacher für einen finanziellen Schaden des Auftraggebers. Dieser Haftungssituation können Sie sich nur entziehen, indem Sie mit dem Auftraggeber regeln, wer bei der Rechnungsprüfung wofür zuständig ist.
Der Vertragsvorschlag
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