· Fachbeitrag · Nachträge zum Planungsvertrag
Nachträgliche Gliederung in Bauabschnitte: So generieren Sie Nachträge zum Planungsvertrag
| Eine nachträgliche Objektgliederung mit zeitlicher Trennung in zwei oder mehrere Bauabschnitte kann Anlass für einen Planungsnachtrag sein. Vor allem dann, wenn im Vertrag eine einheitliche Planung und Bauüberwachung in einem Zug vereinbart war. Erfahren Sie anhand von zwei Musterfällen aus der Praxis, wie Sie eine Honoraranpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rechtfertigen und durchsetzen. |
Musterfall 1: Projektsplitting aus Finanzierungsgründen
Im Zuge der Neuausrichtung der Baufinanzierung nach Auftragserteilung gibt ein Auftraggeber in der Lph 4 vor, dass ein Bauwerk nicht mehr einheitlich, sondern in zwei oder mehr zeitlich getrennten Bauabschnitten modernisiert werden soll. Der neue erste Bauabschnitt besteht nach Vorgabe des Auftraggebers darin, das Bauwerk mittels Instandsetzung der vorhandenen (an vielen Stellen undichten) Dachkonstruktionen zu sichern. Damit wird das Gebäude vor weiterem Verfall geschützt. Im zweiten Bauabschnitt soll das Gebäude mit seinen einzelnen Geschossen modernisiert werden. Zwischen den beiden Abschnitten liegt eine zeitliche Distanz von ca. zwei Jahren.
Die Folgen der Verschiebung für die Leistungen der Planer
Die Folgen für das Planungsbüro sind, dass Planung, Ausschreibungen und Bauüberwachung in zwei unterschiedlichen Arbeitsabschnitten zu bewerkstelligen sind. Diese stellen betriebswirtschaftlich und somit auch kalkulatorisch eigenständige Projekte dar.
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