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  • 28.04.2021 · Nachricht · Objektüberwachung aktuell

    Bauüberwachung: Vor vorschnellen Mangelrügen wird gewarnt

    | Der Auftraggeber als Bauherr musss sich mangelhafte Vorleistungen eines Vorunternehmers im Verhältnis zum nachfolgenden Unternehmer zurechnen lassen. Diese Entscheidung des LG Landau ist vor allem für alle Bauüberwacher relevant. Bevor Sie Mängelrügen aussprechen, sollten Sie vorsorglich prüfen, ob der gerügte Mangel auf eine Vorleistung eines anderen Unternehmers zurückzuführen sein könnte. |