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  • · Fachbeitrag · OLG Düsseldorf

    Einzelne Grundleistungen wiederholt abrechnen OLG Düsseldorf klärt Planungsänderungshonorar

    | Wie kann man Planungsänderungen abrechnen, wenn man sich mit dem Auftraggeber nicht auf die beste Methode ‒ eine Pauschale ‒ einigen konnte? Planerfreundliche Antworten auf diese Frage kommen vom OLG Düsseldorf. |

    Die Grundaussagen des OLG Düsseldorf

    Das OLG hat drei wichtige Aussagen gemacht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2016, Az. 5 U 61/14, Abruf-Nr. 195347):

     

    • Bei Planungsänderungen, die an erbrachten Grundleistungen anfallen, ist von wiederholten Grundleistungen auszugehen.