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  • · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    Die Lph 2 in der Technischen Ausrüstung (Teil 1): Empfehlungen zu „Basics“ und „Varianten“

    von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München

    | Die Entscheidungen, die in der Vorplanung getroffen werden, sind entscheidend, um die Planungsvertiefung erfolgreich zu gestalten. Es gilt, die Voraussetzungen zu klären, damit auch neue Planungsmethoden wie BIM in punkto Darstellung und Informationsgehalt Nutzen bringen. PBP geht in einer Beitragsreihe, die auch für andere Planungsbeteiligte (Objektplaner, Bauphysiker) relevant ist, auf die zentralen Erfolgsfaktoren für die Lph 2 in der TA ein. Teil 1 behandelt die Grundlagen und frühe Variantenbetrachtung. Erkennen Sie Fallstricke, definieren Sie Aufwand und Honorar frühzeitig. |

    Die Bedarfsplanung als Fundament der Lph 2

    Ein typischer Fallstrick ist die Annahme, dass die Lph 2 dann erfolgreich wird, wenn Sie die beauftragten HOAI-Teilleistungen abarbeiten. Tatsächlich ist es aber so, dass die Weichen für eine technisch und wirtschaftlich erfolgreiche Abwicklung bereits in der Lph 1 bzw. bereits davor in der TA-Bedarfsplanung gestellt werden.

     

    Darum ist die Bedarfsplanung so bedeutend

    Die Bedeutung der Bedarfsplanung gemäß DIN 18205 Bedarfsplanung (erstmals 1996 veröffentlicht) wird unterschätzt. Und das, obwohl sie in der HOAI bereits in der Lph 1 an zwei Stellen erwähnt wird. Einmal direkt in der Grundleistung a) und dann noch in der korrespondierenden Besonderen Leistung als „Mitwirkung bei der Bedarfsplanung“.