· Fachbeitrag · Stufenvertrag
Stufenvertrag: Bei Abruf nach dem 17.8.2009 gilt die HOAI 2009
| Sieht ein Architektenvertrag eine stufen- oder phasenweise Übertragung von Leistungen vor, die durch einen nach freier Entscheidung des Bauherrn vorzunehmendem Abruf erfolgt, so kommen über diese weiteren Leistungen selbstständige Einzelverträge zustande. Ist der Ausgangsvertrag unter Geltung der HOAI 1996 abgeschlossen worden und erfolgt der Abruf weiterer Leistungen nach dem 17. August 2009 (Datum des Inkrafttretens der HOAI 2009), sind die späteren Einzelverträge nach Meinung des LG Koblenz auf Grundlage der HOAI 2009 abzurechnen. |
PRAXISHINWEIS | Das LG Koblenz bestätigt damit die Rechtsansicht, die wir schon in der Dezember-Ausgabe 2009 vertreten haben (LG Koblenz, Urteil vom 28.2.2013, Az. 4 O 103/12; Abruf-Nr. 130873). |
Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 1 | ID 38589830