· Fachbeitrag · Technische Ausrüstung
Planungsänderung oder nur Fortschreibung der Ausführungs-, Montage- und Werkstattplanung?
| Handelt es sich um eine vergütungsplichtige Planungsänderung oder nur um eine Fortschreibung der Ausführungs- bzw. Montage- und Werkstattplanung? Dies Antwort fällt gerade in der Technischen Ausrüstung schwer, weil sowohl die HOAI als auch die Kommentarliteratur wenig konkret sind. Da auch die Rechtsprechung noch nicht aufgerufen war, die Lücken zu füllen, versucht sich PBP Planungsbüro professionell an einer Lösung. Lernen Sie anhand ausgewählter Beispiele die Schnittstellen kennen und erfahren Sie, wann Sie Planungsänderungen abrechnen können. |
Fortschreiben der Ausführungsplanung
Diese Leistung ist als Grundleistung e) in der Lph 5 geregelt: als „Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners“.
Das ist mit der Grundleistung e) in der Lph 5 gemeint
Für eine reine Preisrechtsregelung hört sich diese Regelung sehr konkret an. Fachtechnisch beinhaltet sie aber eine ganze Reihe an Unsicherheiten.
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