· Fachbeitrag · Tragwerksplanung
Wichtige Honorarentscheidung: Getrennte Objekte erfordern getrennte Tragwerksplanung
| Wann liegen im Leistungsbild Tragwerksplanung getrennte Objekte vor und ermöglichen eine getrennte Honorarabrechnung? Wichtige - und für Tragwerksplaner erfreuliche - Aussagen zu dieser Frage kommen vom OLG München. |
Der Fall: Allianz-Arena mit äußerem Umgang
Im konkreten Fall ging es um eine prominente Anlage: Die Allianz-Arena in München. Das Fußballstadion hat einen außenliegenden Zuschauerumgang, der auch befahrbar ist. Dieser Umgang liegt nicht ebenerdig, sondern überdacht gleichzeitig die untere ebenerdige Außenfläche. Er dient als äußere - ringförmig angeordnete - Erschließung bzw. Zugangssituation des Stadions. Der Umgang liegt mit Teilen seiner Tragkonstruktion auf Betonkonstruktionen des eigentlichen Stadions auf. Die anderen (äußeren) Teile der Tragkonstruktion sind eigenständig gegründet.
Das Planungsbüro war der Auffassung, dass dieser Umgang im Leistungsbild Tragwerksplanung ein eigenes Objekt darstellt, weil es konstruktiv und funktional selbstständig ist. Also ist es getrennt vom Stadion abzurechnen. Und zwar als eigenes Ingenieurbauwerk mit anrechenbaren Kosten von rund 6,3 Mio. Euro. Der Bauherr stellte sich dagegen auf den Standpunkt, der Umgang sei nur ein unselbstständiger Teil des gesamten Bauwerks. Also ging es vor Gericht.
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