· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Insolvenzrisiko am Bau: Ergreifen Sie Strategien zur Absicherung Ihrer Honorare
| In Zeiten finanzieller Unsicherheiten stehen Planer vor der Herausforderung, ihre Honoraransprüche gegen das Insolvenzrisiko von Auftraggebern abzusichern. Besonders kritisch ist diese Entwicklung für Generalplaner, die umfangreiche Verpflichtungen gegenüber Subplanern haben und deren Forderungen aufgrund der getrennten Vertragsverhältnisse vollständig erfüllen müssen. PBP zeigt, wie Sie Ausfallrisiken auf Auftraggeberseite minimieren. |
1. Mit Zahlungsfristen Liquidität sichern
Seit Beginn des Jahres 2021 gelten neue Regelungen für Ihre Honoraransprüche, die sich auf die Fälligkeit Ihrer Honorare und die Möglichkeit, Abschlagszahlungen zu erhalten, auswirken. Für die Fälligkeit der Honorare für Leistungen, die von der HOAI 2021 erfasst sind, gilt § 650g Abs. 4 BGB. Für das Recht, Abschlagszahlungen zu verlangen, gelten § 15 Abs. 2 HOAI und § 632a BGB („Abschlagszahlungen“) in gleichem Maße. § 15 Abs. 2 HOAI sieht zwei Fälle von Abschlagszahlungen vor.
Zum einen solche zu schriftlich vereinbarten Zeitpunkten. Dass eine Zahlung verlangt werden kann, wenn die Parteien dies vereinbart haben, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Soweit § 15 Abs. 2 für diese Vereinbarung jetzt die Schriftform verlangt, dient dies der Beweisfunktion und ist keine anspruchsbegründende Voraussetzung.
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