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  • 01.08.2017 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Investorenprojekte mit Mieterausbauten: Vertragsklausel sichert gute Auftragsabwicklung

    | Besteht der Planungsauftrag darin, einen erweiterten Rohbau zu planen, in dem die späteren Mieter eigene Ausbauten integrieren, sind auch hier nur die Kosten anrechenbar, die konkret vom Vertragsgegenstand umfasst sind. Das hat der BGH entschieden. Sie müssen damit bei solchen Aufträgen größte Sorgfalt auf die Vertragsgestaltung verwenden. PBP unterbreitet zwei Vorschläge. |