· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Überwachung der Mängelbeseitigung: So bekommen Sie diese Leistung wirtschaftlich in den Griff
| Muss ich die Beseitigung von Ausführungsmängeln mit der gleichen Intensität überwachen wie die Objektherstellung? Führt das Verschulden des ausführenden Unternehmers dazu, dass ich für die Überwachung der Mängelbeseitigung ein zusätzliches Honorar abrechnen kann? Wie bekomme ich diese Leistung insgesamt wirtschaftlich in den Griff? PBP liefert die Antwort auf drei Fragen, die viele Büros bewegen. |
Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Beim Leistungsbild Gebäude und Innenräume gehört das Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel zu den Grundleistungen. Sind also die Grundleistungen vereinbart, muss der Objektplaner die Mängelbeseitigung mit der gleichen Intensität überwachen wie bei der erstmaligen Ausführung.
Es ist nicht möglich, die Kosten der Überwachung direkt vom Bauherrn (bzw. durch dessen Einbehalt beim ausführenden Unternehmer) erstattet zu bekommen oder dem ausführenden Unternehmen als Mangelfolgeschaden anzulasten, wenn Sie mit den Grundleistungen der Lph 8 beauftragt sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.3.2000, Az. 22 U 64/99).
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