· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Vorgezogene Planungsleistungen und geänderter Planungsablauf: Korrekte Vergütung sichern
| Die HOAI geht davon aus, dass die Leistungserbringung in den jeweiligen Lph kontinuierlich aufeinander aufbaut. Die Praxis sieht aber immer öfter anders aus. Planungsleistungen werden vorgezogen, um schnellstmöglich mit dem Bau beginnen zu können. Bevor Sie sich den Wünschen solcher Bauherren beugen, sollten Sie sich um Ihr Honorar kümmern. |
Das ‒ beinahe schon übliche ‒ Szenario
Immer mehr Bauherren starten ihre Projekte unter der Prämisse, dass vom Projektstart bis zur Inbetriebnahme möglichst wenig Zeit vergeht. Ein weiteres Ziel der Bauherren ist es dabei, möglichst früh baurechtliche Planungssicherheit zu erhalten. Das wirkt sich auf Ihre Planung aus. Durch das Vorziehen ‒ insbesondere von Teilen ‒ der Genehmigungs- und/oder Ausführungsplanung soll erreicht werden, dass unmittelbar nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Bauausführung begonnen werden kann.
In manchen Fällen soll eine Teilbaugenehmigung (z. B. für Gründungsarbeiten) erwirkt werden, um schon vorab mit dem Bau beginnen zu können.
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