22.12.2014 · Fachbeitrag · VOF
Honorarangebot: Leistungen aus Wettbewerb sind anrechenbar
| Sind im Rahmen des Architektenwettbewerbs bereits bestimmte Leistungen erbracht worden, ist eine Kürzung des Honorars bzw. eine Verrechnung mit dem bereits erhaltenen Preisgeld in anschließenden Verhandlungsverfahren möglich. Der Auftraggeber bzw. der Bieter kann die Leistung aus der betreffenden Lph niedriger ansetzen und folglich auch ein niedrigeres Honorar anbieten (Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 29.9.2014, Az. VgK-36/2014; Abruf-Nr. 143507 ). |
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