· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Baukostenexplosion (Teil 3): Umgang mit steigenden Baustoffkosten und Ausführungsterminen
| Viele Baufirmen machen derzeit zusätzliche Forderungen wegen gestiegener Materialpreise und Lieferschwierigkeiten geltend. Als Planer sind Sie dem Auftraggeber gegenüber hier allenfalls als baufachlicher Berater gefragt. Denn diese Kosteneinflüsse stammen nicht aus Ihrer Sphäre. Erfahren Sie, wie Sie Auftraggeber trotzdem gut beraten, ohne Gefahr zu laufen, Rechtsfragen zu bearbeiten, für die Sie nicht versichert sind. |
Erlass des Bauministeriums als Leitlinie
Wegen gestörter Lieferketten sind Materialien aktuell nicht zu bekommen oder erheblich teurer geworden. Vor diesem Hintergrund haben das Bundesbauministerium (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für Bundesbauten und den Verkehrswegebau am 25.03.2022 Hinweise zum Umgang mit diesen Problemen herausgegeben. Das siebenseitige Dokument steht Ihnen auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 228324 zum Download bereit. Der Erlass gilt zunächst vom 25.03.2022 bis zum 30.06.2022 und ist ausschließlich für öffentliche Bauleistungen verbindlich, bei denen das Vergabehandbuch mit seinen speziellen Formblättern angewendet wird. Er eignet sich aber auch bei privaten Projekten, um Auftraggeber baufachlich zu beraten. Deshalb geht PBP nachfolgend darauf ein.
Wichtig | Beachten Sie auch hier, dass die im Erlass angesprochenen Rechtsfragen nicht von Planungsbüros bearbeitet werden sollen. Konzentrieren Sie sich auf die baufachlichen Kriterien.
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