Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.12.2020 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Vor Abnahme: Planer müssen Mangelfreiheit beweisen

    | Planungsbüros müssen wissen, dass sie nach den werkvertraglichen Grundsätzen bis zur Abnahme ihrer Leistungen deren Mangelfreiheit beweisen müssen. Das betrifft auch die Kostenberechnung zum Entwurf. |