· Fachbeitrag · Architektenrecht
Vollmachten Ihres Auftraggebers: So können sie die Projektabwicklung beschleunigen
| Vollmachten Ihres Auftraggebers weiten einerseits Ihren Pflichten- und Verantwortungsbereich aus. Andererseits helfen sie Ihnen, Projekte schneller, reibungsloser und damit für Sie wirtschaftlicher abzuwickeln. Lernen Sie deshalb Vorschläge für eine ideale „Vollmachtsausstattung“ kennen und setzen Sie diese in Ihrem Büro nutzbringend um. |
Die verschiedenen Arten einer Vollmacht
Für die Leistungserbringung der Architekten und Ingenieure kommen verschiedene Arten von Vollmachten in Frage:
Die originäre Vollmacht
Als Architekt bzw. Ingenieur erlangen Sie eine „originäre Vollmacht“ allein durch den Abschluss des Planervertrags. Dabei handelt es sich um keine im Rechtssinne vollwertige Vollmacht. Diese Art der Vollmacht befugt Sie nicht automatisch zur Vornahme einer Willenserklärung im Namen des Auftraggebers, die zur Fertigstellung des Bauwerks notwendig ist. Die originäre Vollmacht greift da nicht mehr, wo Ihre Erklärungen zusätzliche Kosten für den Bauherrn hervorrufen. Das lehrt auch die „Vollmachtsrechtsprechung“:
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