26.09.2023 · Nachricht · Lph 5
Müssen in der Ausführungsplanung auch „bauliche Selbstverständlichkeiten“ bis ins Detail dargestellt werden?
| Immer wieder gibt es Streit über die Frage, wie detailliert eine Ausführungsplanung sein muss und was handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind, die keiner Planung bedürfen. Das OLG Düsseldorf hat dazu klargestellt: Maßgaben des öffentlichen Baurechts sind Planungsangelegenheit und keine handwerklichen Selbstverständlichkeiten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig