28.10.2015 · Fachbeitrag · Öffentliches Baurecht
Öffnungen in Brandwänden auf der Grundstücksgrenze zulässig
| Brandwände dienen, wie der Name nahelegt, dem Brandschutz. Folglich dürfen in Brandschutzmauern normalerweise auch keine Fenster eingebaut werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme; Hauptsache der Brandschutz ist gewährleistet, so der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig