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  • 29.08.2018 · Nachricht · Planungsleistungen

    Dach nicht hinterlüftet: Architekt muss mehr leisten

    | Entscheidet sich der mit der Ausführungsplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt für eine nicht belüftete Dachkonstruktion, muss er den Auftraggeber über die Risiken hinweisen, die mit dieser Planung einhergehen. Das hat das LG Würzburg festgestellt. |