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  • 28.01.2016 · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    Drohender Planungsfehler: Gegenseitige Beratung ist Pflicht

    | Mitglieder des Planungsteams müssen sich bei erkennbaren Planungsmängeln gegenseitig unterstützen. Die Beratungspflicht besteht also nicht nur gegenüber dem Bauherrn, sondern auch untereinander. Das hat das OLG München rechtskräftig klargestellt. |