27.04.2020 · Nachricht · Planungsleistungen
Objektplanung muss höchste Wasserstände berücksichtigen
| Ein Architekt muss den nach der Sachlage notwendigen Schutz gegen drückendes Wasser berücksichtigen. Er muss seiner Planung die (höchsten) Grundwasserstände zugrunde legen, auch wenn diese in der Vergangenheit selten und zuletzt gar nicht mehr erreicht worden sind. Das hat das OLG Düsseldorf festgehalten. |
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