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  • 01.09.2015 · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    OLG: Ganzheitliche Planung ist besser als Produktberaterplanung

    | Das OLG München hat sich in einem Planungsmangelprozess auch mit der Frage befasst, ob es sinnvoll ist, einen unabhängigen Fachplaner für bauphysikalische Leistungen zu beauftragen oder die Planungsverantwortung an einen Produktlieferanten zu delegieren. Es kam zum Ergebnis, dass die Planungsbeteiligten nicht schon dadurch aus der Planungsverantwortung entlassen werden, wenn ein kleiner Teilbereich von werkvertraglicher Verantwortung an einen Produktlieferanten übertragen wird. |