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  • · Fachbeitrag · Projektabwicklung

    Das Leistungsbild für Auftraggeber im Bereich Planung von Ingenieurbauwerken

    | Planungsbüros sind keine Allroundverantwortlichen, die sich für den Auftraggeber um alles kümmern müssen. Trotzdem erbringen Sie oft Leistungen, die vertraglich nicht vereinbart sind, und handeln sich so Überstunden und Haftungsrisiken ein. PBP hat sich deshalb entschlossen, die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers abzubilden. Die Auftraggeberleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke schließen die Beitragsserie ab. |

    Besonderheiten im Leistungsbild Ingenieurbauwerke

    Ingenieurbauwerke können äußerst unterschiedliche Objektarten mit unterschiedlichen fachtechnischen Charakteristiken sein (siehe Objektlisten). Die Honorareffizienz ist ebenso unterschiedlich. Daher ist auch das Leistungsbild für Bauherren entsprechend weitreichend auszulegen.

     

    Grundleistung Lph 1

    Obliegenheit des Auftraggebers

    • a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
    • b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
    • c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
    • d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
    • e) Ortsbesichtigung
    • f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
    • Bereitstellung aller planungsrelevanten Grundstücksangaben (evtl. unter Zuhilfenahme weiterer Beteiligter) oder Bestandsunterlagen bei Umbauten, Modernisierungen
    • Vorgabe des Raumbedarfs, des Flächenbedarfs
    • Gestalterische und funktionale Erwartungen, (z. B. bei Brücken: Einbindung in die Umgebung)
    • Angaben zu finanziellen Rahmenbedingungen (z. B. Investitionskosten, Betriebskosten)
    • Erwartung zum terminlichen Projektablauf
    • Angaben zu Besonderheiten (z. B. spätere Erweiterbarkeit, besondere Flexibilität des Ingenieurbauwerks)
    • Bereitstellung aller Bestandsunterlagen (ggf. mit Hilfe Dritter)
    • Soweit erforderlich: Betriebsablaufplanung
    • Entscheidungen bzw. Beauftragungen weiterer Planungs-und beratungsbeteiligter (Fachplaner, Berater, Gutachter)
    • Einzelfallbezogene Erwartungen ans Gesamtprojekt
    • Entscheidung über die Kommunikation mit Behörden(z. B. Erteilung einer Vollmacht für behördliche Abstimmungen, ohne Vollmacht zu finanziellen Verpflichtungen)