· Fachbeitrag · Projektabwicklung
Das Leistungsbild für Auftraggeber im Planbereich Verkehrsanlagen
| Planungsbüros sind keine Allroundverantwortlichen, die sich für den Auftraggeber um alles kümmern müssen. Das sieht zumindest die HOAI nicht vor. Die Grundleistungen sind abschließend formuliert. Trotzdem erbringen Sie oft Leistungen, die vertraglich gar nicht vereinbart sind, und handeln sich so Überstunden und Haftungsrisiken ein. PBP hat deshalb begonnen, die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers abzubilden, zunächst für die Leistungsbilder Objektplanung und Technische Ausrüstung. Hier folgt das für Auftraggeber im Planbereich Verkehrsanlagen. |
Besonderheiten im Leistungsbild Verkehrsanlagen
Bei den Verkehrsanlagen besteht eine Besonderheit darin, dass die örtliche Bauüberwachung im Preisrecht nicht geregelt ist und damit je Objekt individuell vereinbart werden kann. Das hat Auswirkungen auf die Leistungen, die dem Auftraggeber obliegen. Als weitere wichtige Leistung des Auftraggebers ist die Beauftragung aller Fachplanungen und -gutachten (Umwelt, Lärm etc.) zu nennen.
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