· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Planungsregelungen in TGA-Bauverträgen: Kenntnis ist für TGA-Planer unverzichtbar
von Rechtsanwalt Dr. Martin Stoltefuß, Münster
| Die richtige vertragliche Gestaltung der Dreiecksbeziehung zwischen Planer, Bauherr und ausführenden Unternehmen spielt vor allem bei Projekten mit einem großen Anteil der technischen Gebäudeausrüstung eine entscheidende Rolle. Machen Sie sich als TGA-Planer deshalb mit den Erfolgskomponenten bei der Vertragsgestaltung vertraut, um solche Projekte möglichst reibungslos und wirtschaftlich abwickeln zu können. |
Die Ausgangslage für den TGA-Planer
Der Erfolg eines Projekts wird für alle Beteiligten maßgeblich durch die Rolle der jeweils anderen Protagonisten der Projektgestaltung beeinflusst. Sensibilität und Offenheit sind gefragt. Insbesondere für Sie als Planer gilt, dass die Qualität der (Ausführungs-)Planung, ihre Mängel- und Lückenfreiheit, ihre Übereinstimmung insbesondere mit der Richtlinie VDI 6026 („Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“) ein Projekt bis zum letzten Glied der Nachunternehmerkette beeinflussen kann.
PRAXISHINWEIS | Sie sollten deshalb zumindest grundsätzliche Kenntnisse über den die Planung betreffenden Teil der Rechtsbeziehung zwischen dem Bauherrn und dem ausführenden Unternehmen haben. Diese helfen Ihnen, vor allem in Konfliktsituationen umsichtig zu agieren. |
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