25.09.2018 · Nachricht aus PBP · Gesetzesvorhaben
Neues Baukindergeld, steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus und steuerliche Förderung von Aufstockungen in privaten und Gewerbebauten. Mit diesen 3 Schlagworten sollten Sie etwas anfangen können, wenn Sie private oder gewerbliche Bauherren beraten. PBP bringt Sie auf den Stand der Dinge.
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25.09.2018 · Nachricht aus PBP · Kfz-Kosten
Viele Planer fahren Diesel – Sie auch? Dann sind Sie bestimmt auch von Ihrem Hersteller mit einer Umwelt- oder Umtauschprämie gelockt worden, um das alte Fahrzeug gegen ein Neufahrzeug zu tauschen. Diese Prämie hat auch ertragsteuerliche Folgen. Welche das sind, hat das Finanzministerium (FinMin) Sachsen-Anhalt geklärt.
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25.09.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Bauen im Bestand
Immer wieder wird über die Höhe der anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz (mvB) gestritten. Viele Planungsbüros verzichten deshalb ganz darauf, die anrechenbaren Kosten aus mvB bei der Honorarrechnung zugrunde zu legen. Erfahren Sie anhand von 16 Berechnungsbeispielen, warum das die falsche Strategie ist.
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25.09.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Eine im Planungsvertrag vereinbarte Kostenobergrenze stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung für die Werkleistung des Architekten dar. Diese sensationelle Entscheidung hat das KG Berlin getroffen. Damit dürfte die leidige (Haftungs)diskussion zu Kostenobergrenzen in Planungsverträgen bald ein Ende finden.
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25.09.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Der BGH meint es derzeit nicht gut mit Ihnen. Vor allem beim Thema Schadenersatzanspruch wegen von Ihnen unverschuldeter Bau- bzw. Planungszeitverzögerungen. Erst hat er den Schadenersatzanspruch der Höhe nach begrenzt (PBP 4/2018, Seite 4). Jetzt hat er noch eins draufgelegt und die Hürden für die Durchsetzung des Anspruchs hochgeschraubt. Sie müssen jeden einzelnen Verzögerungstatbestand darlegen und unter Darstellung des gesamten Bauablaufs vortragen, wie sich dieser auf die ...
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25.09.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Werkvertragsrecht
In der Praxis kommt es häufig vor, dass ausführende Unternehmen auf der Basis der Entwurfsplanung und der Baubeschreibung bauen. Diese Vorgehensweise findet sich in verschiedenen Regelwerken (z. B. der VDE 6026) und in GU-Verträgen Ein fachtechnischer Freibrief ist das für ausführende Unternehmer aber nicht. Sind sie der Auffassung, dass für die mangelfreie Bauausführung eine vollständige Ausführungsplanung erforderlich ist, müssen sie das dem Auftraggeber mitteilen. Das hat das OLG ...
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25.09.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Vergaberecht
Sind Kirchen öffentliche Auftraggeber mit der Folge, dass sie das Vergaberecht einhalten müssen? Mit dieser Frage musste sich die Vergabekammer (VK) Lüneburg befassen. Deren Antwort lautet: Es kommt darauf an.
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25.09.2018 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Wird ein Werkunternehmer (dazu gehören auch alle Planungsbüros, denn sie sind Werkunternehmer im Sinne des Werkvertragsrechts) gekündigt, und bringt der Bauherr unmissverständlich zum Ausdruck, dass er eine Nachbesserung etwaiger Mängel ablehnt, ist auch keine Abnahme mehr erforderlich. Damit wird die kündigungsbedingte Vergütung des Werkunternehmers auch ohne Abnahme fällig. So lautet eine – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung des KG Berlin.
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25.09.2018 · Nachricht aus PBP · Honorargestaltung
Ein Leser fragt: Eine Umbaumaßnahme hat sich verzögert, weil einige Firmen mangelhaft ausgeführt haben. Diese Verzögerungen führten dazu, dass kurzfristige Terminvereinbarungen zur Ausführung erforderlich wurden. Diese hat die Bauabteilung des Auftraggebers selbst getroffen und wahrgenommen, weil das Planungsbüro die Bauüberwachung vor Ort vertragsgemäß nur 2 Tage in der Woche vorgenommen hatte. Darf der Bauherr das Honorar für die Lph 8 kürzen?
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25.09.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Honorargestaltung
Im neuen Bauvertragsrecht ist geregelt, dass Ihr Auftraggeber auch anordnen kann, dass Sie Ihre Leistung (Ihre Planung) ändern. Dafür hat der Gesetzgeber ein eigenes Vergütungssystem geschaffen (§ 650b und c BGB). Lernen Sie dieses Anordnungs- und Vergütungssystem kennen und nutzen Sie vor allem die neue 80-Prozent-Regelung bei Abschlagszahlungen.
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