27.03.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Das Thema Bauzeitverzögerung gewinnt an Bedeutung. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen häufen sich. Die meisten gehen bisher für Planer ungünstig aus. Sie scheitern mit ihrer Forderung nach Zusatzhonorar oft schon an der ersten Hürde: Sie können die Anspruchsgrundlage nicht belegen. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse und erfahren Sie anhand von sechs typischen Fällen aus der Praxis, wie Sie Ihren Anspruch auf ein Zusatzhonorar wegen Bauzeitverzögerung wahren.
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27.03.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Haftungsrecht
Wieder einmal musste der BGH zur „Haftung des Planers bei Kostenerhöhung“ Stellung nehmen. Und er sprach Klartext: Ist der Bauherr über Kostenerhöhungen informiert, muss er Entscheidungen treffen. Das ergibt sich aus der Mitwirkungspflicht in § 642 BGB. Tut er dies nicht und läuft er sozusagen sehenden Auges in die Kostensteigerung, haftet der Planer in der Regel nicht.
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27.03.2018 · Nachricht aus PBP · Vertragsrecht
Werden selbstständige (Stufen)-Verträge abgeschlossen, die sich stufenweise aneinanderreihen und im Ergebnis alle Lph umfassen, beginnt die Verjährungsfrist für jede Stufe jeweils eigenständig und läuft stufenweise ab. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Auftraggebers zurückgewiesen.
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21.03.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Management
Geht es Ihrem Ingenieur- oder Architekturbüro gut? Entwickeln sich Auftragslage, Auslastung, Gewinn und andere Rahmenbedingungen so, wie Sie es sich vorstellen? Sind Sie aber auch für schlechtere Zeiten gewappnet? Sie fragen sich, wie Sie diese Fragen beantworten sollen? Dann erfahren Sie, wie ein Stresstest für Ihr Büro aussehen kann und welche Erkenntnisse Sie daraus gewinnen.
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21.03.2018 ·
Rechentools aus PBP · Allgemeine Unternehmensführung · Betriebswirtschaft/Controlling
Auch wenn auf dem Bau zurzeit das Motto „the trend ist your friend“ regiert. Es wirken ständig neue Risiken und Entwicklungen auf Ihr Büro ein, die es gefährden können. Und zwar auch dann, wenn Sie es im Tagesgeschäft (noch) nicht merken. Mit einem relativ einfach gehaltenen Stresstest können Sie feststellen, ob und welche unmittelbaren und mittelbaren Gefährdungen es gibt. Er hilft auch, noch nicht erkannte Chancen aufzudecken. Schneiden Sie das Excel-Tool auf Ihre Bürosituation zu ...
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21.03.2018 ·
Rechentools aus PBP · Allgemeine Unternehmensführung · Betriebswirtschaft/Controlling
Geht es Ihrem Ingenieur- oder Architekturbüro gut? Entwickeln sich Auftragslage, Auslastung, Gewinn und andere Rahmenbedingungen so, wie Sie es sich vorstellen? Sind Sie aber auch für schlechtere Zeiten gewappnet? Sie fragen sich, wie Sie diese Frage beantworten sollen? Dann erfahren Sie, wie ein Stresstest für Ihr Büro aussehen kann und welche Erkenntnisse Sie daraus gewinnen. Dieses Excel-Tool dient zu Ihrer Anschauung. Für Ihren Selbst-Stresstest nehmen Sie bitte das andere Excel-Tool.
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20.03.2018 · Nachricht aus PBP · Vertragsrecht
Wenn Sie die Grundleistungen der HOAI vereinbart haben, müssen Sie ein Bautagebuch führen. Ansonsten darf Ihnen der Auftraggeber das Honorar mindern (und hat auch bessere Aussichten, Ihnen ein Pflichtverschulden in der Lph 8 nachzuweisen). Das hat das OLG Düsseldorf im Einvernehmen mit dem BGH (endgültig) klargestellt.
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20.03.2018 · Nachricht aus PBP · Öffentliche Aufträge
Liegt das Angebot des günstigsten Bieters um mehr als 20 Prozent unter dem des nächsten, muss der Auftraggeber in die Auskömmlichkeitsprüfung einsteigen und das in der Vergabeakte so dokumentieren, dass es die Nachprüfungsinstanz nachvollziehen kann. Floskelhafte und oberflächliche Ausführungen des involvierten Ingenieurbüros reichen nicht. In dem Fall muss das Vergabeverfahren wiederholt werden, so das OLG Düsseldorf.
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07.03.2018 · Nachricht aus PBP · Architektenrecht
Eine Haftung des Architekten wegen Baukostenüberschreitung scheidet aus, wenn der Bauherr auch bei rechtzeitiger Kenntnis der späteren Bausummenüberschreitung keine Maßnahme getroffen hätte und der Bau genauso fortgeführt worden wäre, wie dies tatsächlich geschehen ist. Das hat das OLG Frankfurt im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt und in dem Zusammenhang auch die Voraussetzungen für eine Haftung aufgelistet.
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06.03.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 8/9
Gerät ein Auftragnehmer in Insolvenz (oder vergleichbares Verfahren) oder stellt er seine Zahlungen ein, darf der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Die bei einer Neubeauftragung eines Nachfolgeunternehmers zusätzlich zu den Vertragsleistungen anfallenden Leistungen darf das Planungsbüro entsprechend ergänzend vereinbaren und abrechnen. Das Musterschreiben dient dazu, eine Vertragskündigung herbeizuführen
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