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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Fahrten zur Arbeit mit dem ÖPNV und Jobtickets können Sie jetzt wieder steuerfrei bezuschussen

    | Seit dem 01.01.2019 können Sie Mitarbeitern, die für Fahrten zwischen Wohnung und Büro öffentliche Verkehrsmittel nutzen, Kosten wieder steuerfrei bezuschussen. Das Gleiche gilt für Ihre Zuschüsse zum Jobticket. Doch damit nicht genug: Der Gesetzgeber begünstigt sogar die Privatnutzung solcher Fahrkarten. Lernen Sie die Spielregeln des neuen § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetzt (EStG) kennen, um ihn bestmöglich zu nutzen. |

    Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zur Arbeit

    Damit der Zuschuss steuerfrei bleibt, müssen Sie ihn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Der Gesetzgeber fördert Mitarbeiter, die für ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte „Verkehrsmittel im Linienverkehr“ nutzen.

     

    Begünstigte Leistungen des Arbeitgebers

    Von der Neuregelung des § 3 Nr. 15 S. 1 EStG begünstigt sind also