06.03.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Es kommt in der Praxis häufig vor, dass Ausstattungen und Einbauten vom Bauherrn vorgegeben werden, weil der sich so anrechenbare Kosten sparen will. Funktioniert die Anlage dann aber nicht so wie erhofft, ist Ärger programmiert. Wer haftet? Der Planer, der ausführende Unternehmer oder niemand, weil der Auftraggeber am Mangel selber Schuld hat. Interessante Erkenntnisse zu dieser Frage liefert eine Entscheidung des OLG Düsseldorf. Die Konklusio daraus: Je genauer Sie Ihren Vertragsumfang ...
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06.03.2018 · Nachricht aus PBP · Vertragsrecht
Viele Verträge enthalten eine Präambel. Darin werden übergeordnete Dinge geregelt. Auch diese allgemeingehaltenen Formulierungen sind rechtswirksam. Darauf hat das OLG Köln hingewiesen.
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06.03.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
Auch der Auftraggeber kann die Abnahme der Arbeiten verlangen. Denn eine durchgeführte Abnahme setzt die Gewährleistungsfristen und die Abrechnungsfristen in Gang. Für Ihr Planungsbüro bedeutet dies, dass Ihre Leistungen ebenfalls einem absehbaren Ende zugehen können. Das Musterschreiben dient der Vorbereitung der förmlichen Abnahme (ein Abnahmeformular hängt an).
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06.03.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
In § 13 VOB/B sind die Mängelansprüche nach der Abnahme geregelt. Darin sind verschiedene Fallkonstellationen geregelt, für die unterschiedliche Arten von Mängelbeseitigungsverfügungen anwendbar sind. Dieses Musterschreiben betrifft den klassischen Ausführungsmangel, der sich erst im Zuge der Gewährleistungsfrist zeigt.
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06.03.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
Wenn ein Auftragnehmer die Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos ablaufen lässt, kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des §13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B die Mängelbeseitigung selbst vornehmen bzw. von einem Dritten durchführen lassen. Das Schreiben regelt die Folgen, falls die Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos abgelaufen ist.
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06.03.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
In § 13 Abs. 6 VOB/B ist geregelt, dass der Auftragnehmer das Recht hat, die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn diese unzumutbar oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre oder unmöglich ist. Der Auftraggeber darf dann die Vergütung entsprechend mindern. Das Musterschreiben stellt den Fall der Unverhältnismäßigkeit einer Mängelbeseitigung in Verbindung mit einer Vergütungsminderung gemäß § 13 Abs. 6 VOB/B dar.
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06.03.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
Reicht der Auftragnehmer eine prüfbare Schlussrechnung über die von ihm erbrachten Leistungen nicht ein, kann der Auftraggeber ihm eine entsprechende Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Auftraggeber die Schlussrechnung selbst auf Kosten des Auftragnehmers erstellen lassen. Im Musterschreiben wird dem Auftragnehmer mitgeteilt, dass die Schlussrechnung nach erfolgloser Nachfristsetzung nun vom Auftraggeber selbst erstellt wird und die entsprechenden Kosten vom Auftragnehmer ...
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06.03.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
Es kommt vor, dass Arbeiten auf der Baustelle für längere Zeit unterbrochen werden, ohne dass die Leistung dauernd unmöglich. Dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, kann jeder Vertragspartner den Vertrag kündigen. Weil eine Kündigung oft für den Auftraggeber nachteilig ist, dient das Musterschreiben dazu, die Kündigung zu verhindern.
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06.03.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
Wird im Zuge der Bauüberwachungsleistungen erkennbar, dass eine mangelhafte Leistung erbracht wird, kommt eine Mängelrüge in Betracht. Diese kann eine Schadensersatzandrohung oder die Kündigungsandrohung enthalten. Die Musterschreiben decken jeden der beiden Fälle ab.
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06.03.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
Bei einer Vielzahl von Baustellen wird den ausführenden Unternehmen die Möglichkeit gegeben, Wasser und Energie aus dem vor Ort verfügbaren Netz zu entnehmen. Die VOB regelt die Bereitstellung der Energie und Wasser in § 4 Abs.4 VOB/B. Dort ist vorgesehen, dass die Verbrauchskosten und die Kosten für die Messeinrichtung vom Auftragnehmer selbst zu tragen sind. Es ergibt sich eine Leistungsschnittstelle. Diese Schnittstelle kann vermieden werden, indem beim Bauen im Bestand bei kleineren ...
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