· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Diese Klauseln sollten in keinem Vertrag mit freien Mitarbeitern fehlen
von Rechtsanwalt Felix Pause, LL.M., SCHWAMB Rechtsanwälte, München
| Viele Planungsbüros neigen dazu, bei Kapazitätsengpässen auf freie Mitarbeiter zurückzugreifen. Das ist nachvollziehbar. Sie erhalten zusätzliche Manpower und bleiben dennoch flexibel, weil Sie freie Mitarbeiter ja jederzeit loswerden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich bei freien Mitarbeitern Sozialabgaben sparen. Eine Zusammenarbeit birgt aber auch Risiken ( PBP 8/2018, Seite 19 ). Diese Risiken müssen Sie bei der Vertragsgestaltung mit dem freien Mitarbeiter im Auge haben. Folgende 6 Klauseln sollten deshalb in keinem Vertrag fehlen. |
1. Grundlagen der Zusammenarbeit
In einem Vertrag müssen Sie zunächst klarstellen, dass der freie Mitarbeiter kein Arbeitnehmer ist. Dabei ist es wichtig, dessen Unabhängigkeit zu betonen. Dies gelingt Ihnen beispielsweise mit folgenden Klauseln:
Vertragsklausel / Unabhängigkeit des freien Mitarbeiters |
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