· Fachbeitrag · Altersversorgung/Pensionszusage
Beratervertrag für ausgeschiedenen GGf: vGA bei Pensionszahlung neben Beratervertrag
| Wenn Sie Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) Ihrer Planungs-GmbH sind und nach Ihrem Ausscheiden aus der GmbH für die GmbH noch als Berater tätig sein wollen, müssen Sie aufpassen, dass die Zahlung der Pension neben dem Beraterhonorar nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führt. Der GAU tritt ein, wenn der Beratervertrag die Geschäftsführertätigkeit verdeckt fortführt. So sieht es jedenfalls das FG Berlin-Brandenburg. Erfahren Sie, wie Sie eine vGA vermeiden. |
Drei Punkte sprechen für vGA
Das FG hat drei Punkte moniert (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2016, Az. 6 K 6168/13, Abruf-Nr. 193934):
- Verstoß gegen Erdienbarkeit: Der frühestmögliche Bezug der Altersrente war im Urteilsfall mit Alter 60 möglich, obgleich die Zusage erst mit Alter 51 erteilt worden war. Es lägen folglich nicht die erforderlichen 10 Jahre zwischen der Zusage und dem frühestmöglichem Altersrentenbezug.
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