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  • · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Gehaltsbenefit Jobrad: So ist das E-Bike aus Sicht des Arbeitgebers lohn- und umsatzsteuerrechtlich zu behandeln

    | E-Bikes sind beliebt, auch im Planungsbüro. Die Überlassung ist nämlich nicht nur klimafreundlich, sondern wird vom Finanzamt unter bestimmten Umständen auch nicht als geldwerter Vorteil bei den Mitarbeitern behandelt. Welche Rahmenbedingungen für Sie als Arbeitgeber bei der Überlassung gelten und wie diese ‒ vom Kauf des E-Bikes bis hin zum späteren Verkauf an den Mitarbeiter ‒ lohn- und umsatzsteuerlich zu behandeln sind, erfahren Sie in einem 15-minütigem IWW-Lehrvideo. |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Das Lehrvideo „Gehaltsbenefit Jobrad: So ist das E-Bike aus Sicht des Arbeitgebers lohn- und umsatzsteuerrechtlich zu behandeln“ finden Sie auf https://www.iww.de/ssp/lehrvideos → Abruf-Nr. 50100798
    Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 2 | ID 50106680