· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Kostenloses Aufladen privater E-Fahrzeuge als Incentive für Mitarbeiter nutzen
| Rund um die Elektromobilität gibt es viele lohnsteuerliche Vergünstigungen. Ein interessantes Instrument, um Mitarbeiter an Ihr Büro zu binden, ist die Möglichkeit, Mitarbeitern anzubieten, ihr privates Elektrofahrzeug oder -fahrrad kostenlos in Ihrem Büro aufzuladen. PBP erläutert die steuerlichen Details. |
Kostenloses Stromaufladen im Planungsbüro
Die Steuerbefreiung für das Aufladen (§ 3 Nr. 46 EStG) gilt für die kostenlose bzw. verbilligte Aufladung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen und von Elektrofahrrädern. Bei Elektrofahrrädern, die verkehrsrechtlich kein Kfz sind, wird der Vorteil aus dem unentgeltlichen Laden im Betrieb bereits dem Grunde nach nicht als Arbeitslohn angesehen (BMF, Schreiben vom 29.09.2020, Az. IV C 5 ‒ S 2334/19/10009 :004, Rz. 10, Abruf-Nr. 218087).
Der Umfang der Steuerfreiheit
Die Begünstigung gilt nicht nur für private Fahrzeuge Ihrer Mitarbeiter, sondern auch für Dienstwagen (BMF, Schreiben vom 29.09.2020, Rz. 11). Bei der Ein-Prozent-Regelung ist die kostenlose Stromaufladung bereits mit der Versteuerung des Ein-Prozent-Werts abgegolten. Bei der Fahrtenbuchmethode zählen die Kosten für die Stromaufladung nicht zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs (BMF, Schreiben vom 29.09.2020, Rz. 13).
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