· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Mitarbeiterbindung durch -beteiligung: So funktionieren virtuelle und stille Beteiligungen
von Stefan Fritz, Geschäftsführender Gesellschafter mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH, Bamberg
| Das Fondsstandortgesetz hat die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen durch höhere Freibeträge und die Möglichkeit der nachgelagerten Besteuerung attraktiver gemacht (PBP 7/2021 und 8/2021). In Teil drei der Beitragsserie stellt Ihnen PBP weitere interessante Formen der Mitarbeiterbeteiligung vor. Erfahren Sie, wie Sie Mitarbeiter rein virtuell oder still beteiligen können und wie Beteiligungen über Genussrechte steuerlich einzuordnen sind. |
Virtuelle Beteiligungen
Wer Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen möchte und die Übertragung von Anteilen und Rechten scheut, kann eine virtuelle Mitarbeiterbeteiligung eingehen.
Was ist mit „virtueller Beteiligung“ gemeint?
Bei dieser Beteiligungsform übertragen Sie keine tatsächlichen Gesellschaftsanteile. Sie räumen dem begünstigten Mitarbeiter vielmehr sog. virtuelle Anteile, z. B. in Form von Virtual Stock Options ein. Eine notarielle Beurkundung der Verträge ist nicht erforderlich.
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