· Fachbeitrag · Personalmanagement
Mitarbeiterbindung durch Mitarbeiterbeteiligung: Höhere Freibeträge machen Modelle attraktiver
von Stefan Fritz, GGF mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH, Bamberg
| Kostenfreie Getränke und Obst, Tankgutschein, E-Bike, Dienstwagen ‒ Die Liste an Leistungen ist lang, die Büros Mitarbeitern gewähren, um sie ans Büro zu binden. Mit messbarem Erfolg? Sie sind unsicher? Dann nutzen Sie ein Instrument, das durch eine Gesetzesänderung zum 01.07.2021 noch attraktiver wird: Beteiligen Sie ausgewählte Mitarbeiter an Ihrem Planungsbüro. PBP zeigt Ihnen, wie es geht und wie Sie und Ihre Mitarbeiter profitieren. |
Mitarbeiterbeteiligung ‒ was ist denn das?
Einige Planungs- und Ingenieurbüros gewähren ihren Mitarbeitern bereits Prämien oder Boni. Dies sind schon Modelle, die der Mitarbeiterbeteiligung im weitesten Sinne hinzuzurechnen sind. Aber so richtig interessant wird das Thema erst, wenn Sie Ihre Mitarbeiter am Kapital des Büros beteiligen.
Kapitalbeteiligung heißt, dass Ihre Beschäftigten Geld in Ihrem Büro anlegen. Dieses Kapital verwenden Sie dann z. B. für Investitionen und andere produktive Zwecke mit der Maßgabe, dass es entsprechende Erträge erbringt. Wenn die Beteiligungsbestimmungen dies vorsehen, können die Mitarbeiter ‒ in Grenzen oder unbegrenzt ‒ auch unternehmerische Risiken übernehmen.
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